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Innovatives Verfahren: Hochtoxische Chlorkohlenwasserstoffe
und Arsen werden aus Abwässern gefiltert
Verbindungen
des Arsens und Hexachlorcyclohexane (HCH; z.B. Lindan) sind früher vor allem bei der Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
angefallen. Seit den 80er Jahren sind HCH-haltige Pestizide hierzulande
verboten. Da HCHs und Arsen zu den krebserregenden und organschädigenden
Stoffen zählen, gelten strengste Grenzwerte für ihr Vorkommen in Wasser,
Boden und Luft. Sickerwässer aus Deponien und von alten Produktionsstandorten
überschreiten diese Grenzwerte oftmals erheblich. Die Produzenten können
diese belasteten Abwässer nicht ohne Vorbehandlung entsorgen.
Zusammen mit dem Fraunhofer Institut für
Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik in Stuttgart wurde
bereits 2001 eine mobile HCH- und Arsen-Sanierungsanlage
entwickelt. Sie kombiniert ein elektrochemischer Verfahrensschritt
mit Adsorbern aus modifizierter
Kleie
(Bioadsorber) und weiteren Adsorbermaterialien.
Mit Hilfe dieser Anlage lässt sich Arsen fast vollständig
bis auf 0,004 Milligramm pro Liter und HCHs bis auf 0,13 Mikrogramm pro
Liter abreinigen.
Die gesetzlichen Grenzwerte dieser und weiterer Schadstoffe (z.B. LHKW,
PAK...) für
die Entsorgung des Abwassers werden damit bei weitem unterschritten.
Die Vorteile:
- modulare, mobile Anlage
- kostengünstige, recyclebare Adsorbermaterialien
- Entfernung unter die gesetzlich
vorgeschriebenen Abgabegrenzwerte
- geringer Energiebedarf
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Aktuelles
Neue Trinkwasser-verordnung
in Kraft seit 09.01.2018
Konzipierung
und Planung von Anlagen zur Arsen- und Uran-Entfernung aus Grund- und
Trinkwasser mit
AquaPurex®- Filtern
Gesicherte
Verfahren zur Entsorgung diverser, bei der Uranentfernung eingesetzter
Filtermaterialien in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung
(DepV 2009/17, KrWG
2012/17, StrlSchG & StrlSchV in Kraft seit 31.12.2018):
seit
2009 eigene Regenerationsanlage zur Wiederverwertung
Uran-beladener Ionenaustauscher
EU-weiter
Uran-Grenzwert im Trinkwasser:
0,010 mg/l |
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